PFLEGE GESUNDHEIT SOZIALES HAUSWIRTSCHAFT

Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent

Die Berufsfachschule sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent führt Sie — je nach  Vorbildung — innerhalb von ein oder zwei Jahren zu einem anerkannten Berufsabschluss, in Zuordnung der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Dieser Abschluss ist zugleich der Schlüssel für die weitere Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an der Fachschule Sozialpädagogik.

Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten können nach der Ausbildung in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern tätig werden, so etwa als Zweitkräfte in Kindertagesstätten oder auch anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege. Dort unterstützen Sie die Erzieherinnen und Erzieher, indem sie neben pädagogisch-betreuenden auch sozialpflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen.

Vor allem aber erlaubt der erfolgreiche Abschluss der Berufsfachschule sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent die weitere, zweijährige Ausbildung als Erzieherin bzw. Erzieher an der Fachschule Sozialpädagogik. Erzieherinnen — und immer häufiger auch Erzieher — sind in der frühkindlichen Bildung und Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig.

Da die Fachschule Sozialpädagogik gleichzeitig die Möglichkeit bietet, die Fachhochschulreife zu erwerben, besteht nach der Ausbildung auch die Perspektive, sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Fachhochschulstudium aufzunehmen — übrigens in jeglicher Fachrichtung.

Unterricht und praktische Ausbildung

Im berufsübergreifenden Lernbereich umfasst der Unterricht folgende allgemeinbildende Fächer:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Fremdsprache / Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Im berufsbezogenen Lernbereich-Theorie erfolgt der Unterricht in Modulen (Bausteinen). Jedes Modul beinhaltet spezifische Inhalte mit konkreten sozialpädagogischen Ausbildungs- und Berufsbezügen. Die in der Theorie unterrichteten Module flankieren die Durchführung der praktischen Ausbildung.

Die praktische Ausbildung findet während des gesamten Bildungsganges unterrichtsbegleitend an zwei Tagen in der Woche in einer geeigneten Kindertagesstätte statt.

Im 1. Ausbildungsjahr nur im Kindergarten, im 2. Ausbildungs-jahr in der Krippe oder im Kindergarten und in Ausnahmen auch im Hort.

Die Entscheidung, ob im Ausnahmefall die praktische Ausbildung auch im Hort durchgeführt werden kann, liegt
bei der Schule.

Aufnahmevorausetzungen

In die Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in (Klasse 1) kann aufgenommen werden, wer:

  • über den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügt.

In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer:

  • darüber hinaus den Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder eine andere einschlägige Berufs­ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpfleger*in erbracht haben
  • oder über eine Fachhochschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung verfügt
  • oder nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden und eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Umfang von mindestens 50 vom Hundert einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft als Tagespflegeperson ausgeübt hat.

Eine Anerkennung von Praxiszeiten ist möglich, wenn Sie

  • im Rahmen eines mindestens einjährigen, einschlägigen Freiwilligendienst  (FSJ, IJFD, BFD) in einer für die praktische Ausbildung von Sozialpäd. Assistenten*innen geeigneten Einrichtung absolviert haben.
  • eine sozialpädagogische Tätigkeit in einer für die praktische Ausbildung von Sozialpäd. Assistenten*innen geeigneten Einrichtung begleitend zu den pädagopädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen ausgeübt haben.
  • wenn entsprechende einschlägige Praxiszeiten im Rahmen des doppeltqualifizierendenden Bildungsgangs Berufliches Gymnasium – Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik oder der Berufsfachschule Sozialpädagogik erbracht sind.
Kosten der Ausbildung

Als öffentliche Einrichtung erhebt die Herman-Nohl-Schule kein Schulgeld. Ggf. besteht ein Unterhaltsförderungsanspruch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Anmeldung

Bewerbungen sind bis Ende Februar des jeweiligen Kalenderjahres an die Herman-Schule zu richten. Später eingehende Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.

  • Anmeldebogen
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse
  • ggf. beglaubigte Kopien Ihrer Berufsausbildungs- und Arbeitsnachweise
  • 1 Lichtbild
Beratung und weiterführende Informationen

Bei Bedarf ist nach vorheriger Terminabsprache eine individuelle Beratung in der Schule möglich.

Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit:

Kontakt

Heike Henze
E-Mail: heike.henze@bbs-hns-hildesheim.de
Telefon: 0 51 21 / 76 80 – 21

Herman~Nohl~Schule
Steuerwalder Str. 162
31137 Hildesheim

Fon: 05121/7680-0
Fax: 05121/7680-66
Mail: Sekretariat@Herman-Nohl-Schule.de

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