PFLEGE GESUNDHEIT SOZIALES HAUSWIRTSCHAFT

Umschulung zur/zum Altenpfleger*in

In der Altenpflege droht Fachkräftemangel. Um diesen abzuwenden, hatte sich die Bundesregierung mit den Bundesländern und großen Verbänden im Dezember 2012 auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege geeinigt. So sind etwa die Arbeitsagenturen im Rahmen dieser „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ gehalten, „Arbeitslose stärker als Zielgruppe für die Ausbildung zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger zu erschließen“. Weiter heißt es in der zitierten Weisung, dass durch die Agenturen entsprechende Umschulungen gefördert werden sollen.

Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen Bildungsgutscheine aushändigen, die dann bei einem zugelassenen Träger eigener Wahl eingelöst werden können. Dabei muss jedoch auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst zugelassen sein. Beides trifft jetzt auf die Herman-Nohl-Schule (siehe Zertifikat „Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Geltungsbereich Berufliche Weiterbildung„) und den Bildungsgang Altenpflege (siehe Zertifikat „Zulassung der Maßnahme zur Beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung„) zu, nachdem seit 2013 gemäß der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV)“ Zertifizierungen durchgeführt werden.

Weitere Informationen für Interessierte:

Herman~Nohl~Schule
Steuerwalder Str. 162
31137 Hildesheim

Fon: 05121/7680-0
Fax: 05121/7680-66
Mail: Sekretariat@Herman-Nohl-Schule.de

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