Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent (Teilzeit)
Die Berufsfachschule sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent in Teilzeit führt Sie innerhalb von 1,5 Jahren zu einem anerkannten Berufsabschluss. Dieser Abschluss ist zugleich der Schlüssel für die weitere Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an der Fachschule Sozialpädagogik.
Mit der bestandenen Ausbildung können Sie als Zweitkraft Bildungs- und Entwicklungsprozesse in Kindertagesstätten mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren unterstützen und begleiten.
Weitere mögliche sozialpädagogische Arbeitsfelder wären in der Ganztagsbetreuung oder in der Schulbegleitung.
Die bestandene Ausbildung ermöglicht Ihnen die Voraussetzung für die Ausbildung zur/zum Erzieher/in an der Fachschule Sozialpädagogik (bei mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie – und Praxis).
Durch die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher wird eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium jeder Fachrichtung an jeder Hochschule bzw. Universität nach §18 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 des NHG erworben.
Unterricht und praktische Ausbildung
Im berufsübergreifenden Lernbereich umfasst der Unterricht folgende allgemeinbildende Fächer:
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch / Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
Im berufsbezogenen Lernbereich-Theorie erfolgt der Unterricht in Modulen (Bausteinen). Jedes Modul beinhaltet spezifische Inhalte mit konkreten sozialpädagogischen Ausbildungs- und Berufsbezügen. Die in der Theorie unterrichteten Module flankieren die Durchführung der praktischen Ausbildung.
Die praktische Ausbildung über 600 Std. findet tätigkeitsbegleitend in sozialpädagogischen Einrichtungen unter Anleitung und Begleitung der Lehrkräfte der Berufsfachschule statt.
Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in 3 Halbjahre über 1,5 Jahre. Der Unterricht erfolgt an 2 Werktagen pro Woche mit insgesamt 16 Wochenstunden. Hinzu kommen 80 Stunden angeleitete Aufgaben im Selbststudium.
Bei Ausbildungsbeginn einzureichen:
- Nachweis eines Arbeitsvertrags von mind. 10 bis 22 Std. in einer Kindertagesstätte, Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unterstützung der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung.
- Alternativ: Nachweis einer Praxisbestätigung für die praktische Ausbildung von mindestens 10 Std. pro Schulwoche in einer Kindertagesstätte.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in – Klasse 2 in Teilzeit kann aufgenommen werden, wer mindestens eine Voraussetzung erfüllt:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Schülerinnen und Schüler mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife des Beruflichen Gymnasiums – Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik mit der Doppelqualifizierung
- Absolventinnen und Absolventen des Einführungskurses für „Zusatzkräfte Betreuung“ in Kindertagesstätten
- Berufsausbildungsabschluss + Realschulabschluss
- Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung (z.B. Kinder
tagespflege u. a.) + 15-monatige sozialpädagogische Tätigkeit mit Kindern von 0-10 Jahren - Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik
- Ggf. weitere Einzelfallentscheidungen durch Kenntnisstandprüfung
Eine Anerkennung von ggf. 180 Stunden der praktischen Ausbildung kann erfolgen, wenn beispielsweise ein FSJ oder ein BFD in einer Kindertageseinrichtung (0-10 Jahren) absolviert wurde. Weitere Möglichkeiten siehe Anmeldeformular oder kontaktieren Sie uns.
Kosten der Ausbildung
Als öffentliche Einrichtung erhebt die Herman-Nohl-Schule kein Schulgeld.
Es fallen jedoch Kosten in Höhe von circa 55€ für Kopier- und Materialgeld und circa 30€ für einen Erste-Hilfe-Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit Kindern an.
Anmeldung
Bewerbungen sind bis Ende Februar des jeweiligen Kalenderjahres an die Herman-Nohl-Schule zu richten. Später eingehende Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Der schriftlichen Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen (einzelne Dokumente können ggf. nachgereicht werden):
- Anmeldebogen
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse
- ggf. beglaubigte Kopien Ihrer Berufsausbildungs- und Arbeitsnachweise
- 1 Lichtbild
- 1 Kopie der Ausweisdokumente
Beratung
Bei Bedarf ist nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail oder eine individuelle Beratung in der Schule möglich.
Kontakt
Nadine Kruse
E-Mail: nadine.kruse@bbs-hns-hildesheim.de
Telefon: 05121 76 80 0 (Sekretariat)