PFLEGE GESUNDHEIT SOZIALES HAUSWIRTSCHAFT

Berufsfachschule Pflege

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann befähigt die Auszubildenden, Menschen aller Altersstufen in den allgemeinen und speziellen Versorgungsbereichen der Pflege pflegen zu können. Der Kompetenzerwerb in der Pflege von Menschen aller Altersstufen berücksichtigt auch die besonderen Anforderungen an die Pflege von Kindern und Jugendlichen sowie alten Menschen in den unterschiedlichen Versorgungssituationen sowie besondere fachliche Entwicklungen in den Versorgungsbereichen der Pflege.

Im Jahr 2020 startete die neue generalistische Pflegeausbildung. Es wurden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt. Damit wurden die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung) befähigt. Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Unterricht und praktische Ausbildung

Die berufliche Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in einen betrieblichen und schulischen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an der Herman-Nohl-Schule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden. Der Unterricht erfolgt handlungsorientiert und praxisnah. Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher.

Unterrichtet wird neben Deutsch, Englisch, Politik und Religion folgende berufsbezogene Kompetenzbereiche:

  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  • Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
  • Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systematischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Aufnahmevoraussetzungen

Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung in der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege ab. Hier werden 1300 Stunden praktische Ausbildung absolviert. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Bereichen der pflegerischen Versorgung durchgeführt. D.h. insbesondere 400 Stunden komplementär bei einem ambulanten Pflegedienst oder in einer Einrichtung der stationären Langzeitpflege, 400 Stunden in der Akutpflege (voraussichtlich Helios Klinikum Hildesheim und Klinikum Region Hannover), 120 Stunden in der psychiatrischen Pflege (voraussichtlich Klinikum Wahrendorff) sowie 120 Stunden in der Pädiatrie (voraussichtlich Förderzentrum Bockfeld).

Einen praktischen Ausbildungsplatz suchen Sie sich bitte anhand der von uns zur Verfügung gestellten Liste unserer Kooperationspartner.

Aufnahme in Klasse 1

Aufgenommen werden kann, wer über eine der folgenden Voraussetzungen verfügt:

  • eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
  • den Realschulabschluss
  • einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
  • den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung als Alten- oder Krankenpflegehelfer/in.

Aufnahme in Klasse 2

Eine Aufnahme in die Klasse 2 der Berufsfachschule Pflege ist erst ab Schuljahr 2022/2023 möglich.

Aufnahme in Klasse 3

Eine Aufnahme in die Klasse 3 der Berufsfachschule Pflege ist erst ab Schuljahr 2023/2024 möglich.

Kosten der Ausbildung

Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.

Die Ausbildungsmaßnahme ist vom Arbeitsamt gemäß den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) anerkannt (bitte frühzeitig mit der zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung setzen).

Ggf. besteht auch eine Unterhaltsförderungsmöglichkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Beratung

Bei Bedarf ist nach vorheriger Terminabsprache eine individuelle Beratung in der Schule möglich.

Anmeldung

Bewerbungen zur Aufnahme in die Berufsfachschule Pflege sind bis zum 28./29. Februar des jeweiligen Kalenderjahres an die Herman-Schule zu richten. Später eingehende Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.

  • Anmeldebogen
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse
  • ggf. beglaubigte Kopien Ihrer Berufsausbildungs- und Arbeitsnachweise
  • 1 Lichtbild
Kontakt

Anja Schabram
Telefon: 05121/7680-30
Telefax: 05121/7680-66
E-Mail: anja.schabram@bbs-hns-hildesheim.de

Herman~Nohl~Schule
Steuerwalder Str. 162
31137 Hildesheim

Fon: 05121/7680-0
Fax: 05121/7680-66
Mail: Sekretariat@Herman-Nohl-Schule.de

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