PFLEGE GESUNDHEIT SOZIALES HAUSWIRTSCHAFT

Fachschule Heilpädagogik

Die Herman-Nohl-Schule ermöglicht Ihnen in einer zweieinhalbjährigen berufsbegleitenden Zusatzausbildung den Abschluss als staatlich anerkannte Heilpädagogin / staatlich anerkannter Heilpädagoge. Der nächste Ausbildungsgang startet voraussichtlich im Februar 2027. Anmeldungen sind weiterhin möglich.

Heilpädagogischen Handelns ist darauf ausgerichtet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Entwicklungspotenziale entfalten, ihre Persönlichkeit stärken, Krisen bewältigen und soziale Teilhabe erfahren. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen sich Heilpädagog*innen auf der diagnostischen Ebene intensiv mit der individuellen Lebenssituation des Menschen mit Beeinträchtigungen auseinander und entwickeln so ein Verständnis für die Bedarfe des Menschen an Begleitung, Förderung und Unterstützung. Mit Hilfe eines vertieften Fach- und Methodenwissen planen sie Förder- und Unterstützungsangebote und führen diese durch. Dabei umfasst die Begleitung und Unterstützung auch die Arbeit mit dem sozialen Umfeld und den Institutionen. Mittels Beratung, Bildungsangeboten und Organisationsentwicklung tragen Heilpädagog*innen dazu bei inklusive Strukturen zu schaffen, damit Menschen mit Beeinträchtigungen ihr Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe wahrnehmen können.

Zum Teil auch in Leitungsfunktionen (Gruppenleiter/in, Teamleiter/in, Erziehungsleiter/in, Heimleiter/in u.ä.), arbeiten Heilpädagog*innen in

  • Einrichtungen der Früherkennung und -beratung
  • Tagesbildungsstätten und Regelkindergärten
  • heil- und sonderpädagogischen Tagesstätten
  • Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“
  • heilpädagogischen Heimen und Pflegestellen
  • Wohnheimen und Wohntrainingsgruppen
  • beruflichen Rehabilitationseinrichtungen
  • psychiatrischen Einrichtungen und Krankenhäusern
  • der sozial- und heilpädagogischen Familienhilfe / Erwachsenenbildung
  • in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • eigenen Praxen oder im ärztlichen Praxenverbund.

Nach einem guten Abschluss besteht die Möglichkeit, an der Fachhochschule Hannover im Rahmen eines 8-semestrigen berufsbegleitenden Studiengangs den Bachelor „Heilpädagogik“ zu erwerben. Dabei wird der erste Studienabschnitt von 3 Semestern mit bis zu 90 Creditpoints und 7 Pflichtmodulen als gleichwertig mit der Fachschulausbildung gesehen. Dies muss in Form einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden.

Die Ausbildung

Die Ausbildung an unserer Schule beinhaltet als Schwerpunkt die Auseinandersetzung mit Inklusion als handlungsleitendem Prinzip der Heilpädagogik. Dabei sind die Einzigartigkeit jeder Person, ihre unteilbare Würde, der Anspruch auf Achtung und Ehrfurcht ihrer Würde der Dreh- und Angelpunkt des heilpädagogischen Denkens und Handelns.

Die Ausbildung umfasst folgende Module und Fächer:

  • Heilpädagogische Profession
  • Heilpädagogische Analyse von Entwicklungsbedingungen
  • Heilpädagogische Diagnostik und Beratung
  • Heilpädagogische Gestaltung von Bildungsprozessen
  • Inklusion und Teilhabe
  • Organisationsentwicklung und Leitung
  • Optionale Lernangebote

    zudem
  • Religion

Der Unterricht basiert auf dem didaktischen Prinzip der Handlungsorientierung. Die Inhalte der Module werden anhand von beruflichen Handlungssituationen erarbeitet. Ziel dieses Vorgehens ist es, Kompetenzen zu entwickeln, die ein professionelles Handeln in der heilpädagogischen Praxis ermöglichen.

Die praktische Ausbildung findet im Rahmen einer begleiteten Fallarbeit statt. Die Fallarbeit wird im eigenen beruflichen Handlungsfeld umgesetzt und im Unterricht und durch Beratungsbesuche der Lehrkräfte unterstützt.

Die Ausbildung umfasst 18 Wochenstunden, die sich wie folgt verteilen:

  • Donnerstag Nachmittag (16.00-19.15 Uhr);
  • Freitag (08.00- 16.00 Uhr);
  • 1 mal im Monat ein Nachmittag Fallbesprechung/ Kasuistik (4 Unterrichtsstunden, ab 16 Uhr),
  • 3 mal im Schuljahr Samstag (9.00- 16.00 Uhr)
  • Zusätzlich müssen 2-3 Stunden pro Woche für selbstorganisierte Lernphasen (Lesen von Texten, Anfertigen von Hausarbeiten, Umsetzung der Fallarbeit in der eigenen Praxis, Vorbereitung auf Modulprüfungen, …) eingeplant werden
  • Es gelten die niedersächsischen Ferienregelungen.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule Heilpädagogik kann aufgenommen werden, wer die Ausbildung zur

  • Erzieherin / zum Erzieher oder
  • zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger erfolgreich abgeschlossen hat oder
  • einen sozialpädagogischen oder kindheitspädagogischen Hochschulabschluss erworben hat.

Weiter erforderlich ist nach der vorausgesetzten Erstqualifikation eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in heil- und sozialpädagogischen Einrichtungen, die allerdings auch noch während der Ausbildung zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen abgeleistet werden kann.

Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines anderen Bil­dungs­standes und einer anderen beruflichen Qualifikation entscheidet die Landesschulbehörde. Hierzu muss zunächst die Bewerbung zur Ausbildung an die Herman-Nohl-Schule eingereicht werden. Die Herman-Nohl-Schule führt dann eine Kenntnisprüfung durch und stellt bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag.

Kosten der Ausbildung

Als öffentliche Schule erheben wir kein Schulgeld. Je nach persönlicher Voraussetzung besteht die Möglichkeit, Kosten für Fahrten und Lernmittel im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) zu erhalten.

Bewerbung

Bewerbungen für den nächsten Ausbildungsdurchgang sind jederzeit möglich. Anmeldeschluss für den nächsten Ausbildungsgang ist der 15. Dezember 2026. Fügen Sie bitte einer formlosen schriftlichen Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Anmeldebogen
  • kurzes Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien Ihrer entsprechenden Zeugnisse und Arbeitsnachweise
  • Lichtbild

Weiterführender Link

Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit:

Beratung

Katrin Schöneborn
Telefon: 05121/7680-13 (Sekretariat)
E-Mail: katrin.schoeneborn@bbs-hns-hildesheim.de

Herman~Nohl~Schule
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Steuerwalder Str. 162
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