PFLEGE GESUNDHEIT SOZIALES HAUSWIRTSCHAFT

Fachschule Heilerziehungspflege

Die fachschulische Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger führt innerhalb von drei Jahren zu einem hochqualifizierten Beruf, der vielfältige Kompetenzen erfordert. Unter bestimmten Voraussetzungen wird mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben.

Die fachschulische Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger führt innerhalb von drei Jahren zu einem hochqualifizierten Beruf, der vielfältige Kompetenzen erfordert. Unter bestimmten Voraussetzungen wird mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben. Heilerziehungspfleger*innen leisten professionelle Assistenz für Menschen, die von Behinderung betroffen sind und arbeiten in Einrichtungen zur Betreuung und Eingliederung von körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigten Menschen. Auch in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken oder bei ambulanten sozialen Diensten können sie tätig sein. Weitere mögliche Arbeitsfelder sind Altenpflege, Schulbegleitung oder auch integrative Kindergärten. Die Aufgaben von Heilerziehungspfleger*innen sind vielfältig: Unterstützung und Begleitung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen aller Altersgruppen oder die Begleitung und Unterstützen im Alltag. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention steht Inklusion als gesell-schaftliche Teilhabe und Partizipation im Mittelpunkt der Ausbildung. In einer inklusiven Gesellschaft gehört jeder Mensch ganz natürlich dazu, egal ob am Arbeitsplatz, beim Wohnen, in der Schule, bei Bildungsangeboten oder in der Freizeit.

Unterricht und praktische Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung in Vollzeitform umfasst 60 Gesamtwochenstunden Unterricht und 1500 Zeitstunden fachpraktischen Unterricht in Einrichtungen der Behindertenhilfe in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung. Die praktische Ausbildung findet unterrichtsbegleitend im Blocksystem statt und wird in Absprache mit den jeweiligen Einrichtungsträgern von Lehrkräften der Schule betreut. Der berufsbezogene Unterricht erfolgt in Modulen. Modularisierung bezeichnet ein curriculares Organisations- und Strukturprinzip, das die Anerkennung und Anrechnung erworbener Kompetenzen im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens unterstützt. Hierunter fallen z.B.:

  • Entwicklungsaufgaben wahrnehmen und begleiten
  • Individuelle Beziehungs- und Bildungsprozesse initiieren
  • Menschen bedürfnisorientiert pflegen
  • Kommunikation als Mittel der Beziehungsgestaltung nutzen
  • Berufsidentität entwickeln

Der allgemeinbildende Unterricht umfasst folgende Fächer:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Fremdsprache / Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Mathematik
Perspektiven

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule Heilerziehungspflege wird die Fachhochschulreife erworben. Auch wird die Zugangsberechtigung für die Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Heilpädagogin / staatlich anerkannten Heilpädagogen erworben.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule – Heilerziehungspflege – kann nach § 3 Abs. 13 der Anlage 8 zu § 33 der BbS-VO und mit dem Erlass vom 12.08.2021 (45.5-81 050/20) aufgenommen werden, wer die folgenden schulischen und beruflichen Voraussetzungen aufweist:

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und
  • den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule – Hauswirtschaft und Pflege – mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist oder
  • eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat
  • und seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist.
  • Oder wer 1. den erfolgreichen Besuch
    • a) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales,
    • b) der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule,
    • c) der Grundstufe einer einschlägigen dualen Berufsausbildung,
    • d) der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales oder
    • e) der Berufsfachschule – Pflegeassistenz – mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 nachweisen kann.
  • Oder wer 2. über den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügt und ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich nachweise kann.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als:

  • Altenpflegerin / Altenpfleger,
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut,
  • Erzieherin / Erzieher,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger oder
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann

nachweisen, können bis zu 600 Stunden der praktischen Ausbildung angerechnet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme unter den o.g. Voraussetzungen erfolgt durch die jeweilige Schule und nur nach Durchführung eines an der Schule durchgeführten Beratungsgesprächs. Gleiches gilt für Anrechnungen der praktischen Zeiten für die o.g. Berufsgruppen.

Kosten der Ausbildung

Als öffentliche Einrichtung erhebt die Herman-Nohl-Schule kein Schulgeld. Die Ausbildungsmaßnahme ist vom Arbeitsamt gemäß den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) anerkannt. Wegen der Klärung einer Umschulungsgenehmigung sollten Sie sich spätestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn mit der zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung setzen.

Anmeldung

Bewerbungen zur Aufnahme in die Fachschule Heilerziehungspflege sind jederzeit möglich. Bei größerer Bewerberzahl findet ein Auswahlverfahren gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz und der Verordnung für berufsbildende Schulen statt.

Der schriftlichen Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anmeldeformular (auf Serviceseite als PDF-Datei herunterladen)
  • 1 Lichtbild
  • tabellarischer Lebenslauf (Datum, Unterschrift)
  • beglaubigte Kopien aller relevanten Zeugnisse und Arbeitsnachweise
Beratung und weiterführende Informationen

Bei Bedarf ist nach vorheriger Terminabsprache eine individuelle Beratung in der Schule möglich.

Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit:

Kontakt

Cordula Henke
Telefon: 05121/7680-14
Telefax: 05121/7680-66
E-Mail: cordula.henke@bbs-hns-hildeheim.de

Herman~Nohl~Schule
Steuerwalder Str. 162
31137 Hildesheim

Fon: 05121/7680-0
Fax: 05121/7680-66
Mail: Sekretariat@Herman-Nohl-Schule.de

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