PFLEGE GESUNDHEIT SOZIALES HAUSWIRTSCHAFT

Fachschule Heilerziehungspflege

Die fachschulische Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger führt innerhalb von drei Jahren zu einem hochqualifizierten Beruf, der vielfältige Kompetenzen erfordert. Unter bestimmten Voraussetzungen wird mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben.

Heilerziehungspfleger/-innen sind sozialpädagogisch, heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die in stationären und teilstationären Einrichtungen, in ambulanten Diensten und als selbstständige Unternehmer/-innen bei Menschen mit Behinderungen tätig sind. Das zeitgemäße Aufgabenverständnis der Heilerziehungspflege umfasst die Erziehung, Begleitung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Bildung und Pflege von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen in  ihrem Lebensumfeld. Eine ganzheitliche und zugleich individualisierende Sichtweise prägt das professionelle Handeln der Heilerziehungspfleger/-in. (Quelle: Kompetenzprofil der BAG-HEP 2008)

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten unter anderem in ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen, z.B. in der interdisziplinären Frühförderung, in Kindertagesstätten und in weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen, in Werk- und Arbeitsförder- und Wohnstätten der Behindertenhilfe, in Altenpflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung oder in familienentlastenden Diensten. (Quelle: RRL Juni 2019)

Unterricht und praktische Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung in Vollzeitform umfasst 60 Gesamtwochenstunden Unterricht und mindestens 1500 Zeitstunden fachpraktischen Unterricht in Einrichtungen der Behindertenhilfe in den Bereichen Pflege, Bildung und Erziehung. Die praktische Ausbildung findet unterrichtsbegleitend an zwei Wochentagen statt und wird in Absprache mit den jeweiligen Einrichtungsträgern von Lehrkräften der Schule betreut.

Der berufsbezogene Unterricht gliedert sich in verschiedene Module. Die Module sind so beschrieben, dass die Fachschulen eine standortbezogene besondere Schwerpunktbildung in der schulischen Curriculumarbeit umsetzen können. Die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler soll berücksichtigt werden. Dabei ermöglicht der modularisierte Unterricht nicht nur einen größeren Praxisbezug, sondern fördert auch das Denken in berufsbezogenen und fächerübergreifenden Zusammenhängen.

Der allgemeinbildende Unterricht umfasst die Fächer Deutsch / Kommunikation, Fremdsprache / Kommunikation, Mathematik, Politik, Religion.

Perspektiven

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule Heilerziehungspflege wird die Fachhochschulreife erworben. Auch wird die Zugangsberechtigung für die Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Heilpädagogin / staatlich anerkannten Heilpädagogen erworben.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachschule – Heilerziehungspflege – kann nach § 3 Abs. 13 der Anlage 8 zu § 33 der BbS-VO und mit dem Erlass vom 12.08.2021 (45.5-81 050/20) aufgenommen werden, wer die folgenden schulischen und beruflichen Voraussetzungen aufweist:

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und
  • den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule – Hauswirtschaft und Pflege – mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist oder
  • eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat
  • und seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist.
  • Oder wer 1. den erfolgreichen Besuch
    • a) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales,
    • b) der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule,
    • c) der Grundstufe einer einschlägigen dualen Berufsausbildung,
    • d) der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales oder
    • e) der Berufsfachschule – Pflegeassistenz – mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 nachweisen kann.
  • Oder wer 2. über den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügt und ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich nachweise kann.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als:

  • Altenpflegerin / Altenpfleger,
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut,
  • Erzieherin / Erzieher,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger oder
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann

nachweisen, können bis zu 600 Stunden der praktischen Ausbildung angerechnet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme unter den o.g. Voraussetzungen erfolgt durch die jeweilige Schule und nur nach Durchführung eines an der Schule durchgeführten Beratungsgesprächs. Gleiches gilt für Anrechnungen der praktischen Zeiten für die o.g. Berufsgruppen.

Kosten der Ausbildung

Als öffentliche Einrichtung erhebt die Herman-Nohl-Schule kein Schulgeld.

Die Ausbildungsmaßnahme ist vom Arbeitsamt gemäß den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) anerkannt. Wegen der Klärung einer Umschulungsgenehmigung sollte man sich spätestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn mit der zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung setzen.

Ggf. besteht auch eine Unterhaltsförderungsmöglichkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Anmeldung

Bewerbungen zur Aufnahme in die Fachschule Heilerziehungspflege sind jederzeit möglich. Bei größerer Bewerberzahl findet ein Auswahlverfahren gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz und der Verordnung für berufsbildende Schulen statt.

Der schriftlichen Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anmeldeformular (auf Serviceseite als PDF-Datei herunterladen)
  • 1 Lichtbild
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopien aller relevanten Zeugnisse und Arbeitsnachweise
Beratung und weiterführende Informationen

Bei Bedarf ist nach vorheriger Terminabsprache eine individuelle Beratung in der Schule möglich.

Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit:

Kontakt

Cordula Henke
Telefon: 05121/7680-14
Telefax: 05121/7680-66
E-Mail: cordula.henke@bbs-hns-hildeheim.de

Herman~Nohl~Schule
Steuerwalder Str. 162
31137 Hildesheim

Fon: 05121/7680-0
Fax: 05121/7680-66
Mail: Sekretariat@Herman-Nohl-Schule.de

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