Fachschule Sozialpädagogik
Die fachschulische Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher führt innerhalb von zwei Jahren nicht nur zu einem hochqualifizierten Beruf, sondern auch zur Fachhochschulreife. Aufgrund der Kooperation mit der Hildesheimer Fachhochschule bestehen dort für Absolventen attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten.
Erzieherinnen — und immer häufiger auch Erzieher — sind vor allem in der frühkindlichen Bildung und Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig. Ihre verantwortungsvolle Aufgabe besteht darin, Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung fördernd zu unterstützen. Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen diesen beratend zur Seite.
Diese Aufgabe setzt voraus, das Befinden und Verhalten der Betreuten nach pädagogischen Gesichtspunkten zu beobachten und zu analysieren. Es gilt, sich zunächst ein Bild vom Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen zu machen, um darauf aufbauend einen individuellen Erziehungsplan erstellen zu können. Die ergriffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse werden nicht nur kontinuierlich dokumentiert, sondern vor allem auch ständig — oft im Team — reflektiert, gegebenenfalls zusammen mit anderen Fachkräften.
Unterricht und praktische Ausbildung
Der allgemeinbildende Unterricht umfasst folgende Fächer:
- Deutsch / Kommunikation
- Fremdsprachen / Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Religion
- Naturwissenschaft
Da die Fachschule Sozialpädagogik an dem Schulversuch zur Modularisierung der Erzieherausbildung in Niedersachsen teilnimmt, wird der berufsbezogene Unterricht in Modulen erteilt. Die Module decken folgende Lerngebiete ab:
- Berufsrolle und Konzeption
- Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
- Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit
Hinzu kommen Wahlpflicht- bzw. optionale Lernangebote, die besondere, separat zertifiziert Qualifikationen vermitteln. Beispiele für solche Angebote sind:
- Inklusion
- Theater- und Tanzpädagogik
Die praktische Ausbildung findet in sozialpädagogischen Einrichtungen unter Anleitung und Begleitung der Fachlehrkräfte der Fachschule Sozialpädagogik statt. Sie umfasst 16 Wochen im Ausbildungsgang.
Abschluss und Perspektiven
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule Sozialpädagogik ist man berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher“ zu tragen.
Zugleich erwerben die Absolventen die Fachhochschulreife, mit der bundesweit ein Fachhochschulstudium jeglicher Fachrichtung aufgenommen werden kann. Außerdem erhalten sie auch die — allerdings auf Niedersachsen beschränkte — Hochschulzugangsberechtigung. Aufgrund der Modularisierung der Erzieherausbildung und entsprechender Vereinbarungen mit der Fachhochschule Hildesheim kann das Studium im dort angebotenen Bachelor-Studiengang „Bildung und Erziehung“ nach Teilnahme an einer Einstufungsprüfung bereits im 3. Fachsemester begonnen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen steht den Fachschulabsolventen auch die Berufsoberschule Gesundheit und Soziales offen, die in einem Jahr (Klasse 13) zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.
Nach mindestens einjähriger Berufstätigkeit als Erzieher/in ist außerdem eine Weiterbildung an der Fachschule Heilpädagogik möglich.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Sozialpädagogik kann nur aufgenommen werden, wer…
- über den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) verfügt
und… - die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik besitzt und im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich Praxis erreicht hat
oder - eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist
oder - den erfolgreichen Besuch des Beruflichen Gymnasiums – Gesundheit und Soziales – mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder einen pädagogischen Hochschulabschluss
und
a) einen von der Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern, der in dem Profilfach Praxis, einem Betriebspraktikum oder einem Praktikum erbracht wurde,
oder
b) eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit nachweist.
Absolventen der Berufsfachschule Sozialassistent/in mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik, die den erforderlichen Notendurchschnitt nicht erreicht haben, können in die Fachschule Sozialpädagogik aufgenommen werden, wenn sie…
- nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt haben
oder - die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht haben,
In den beiden letztgenannten Fällen hat die aufnehmende Fachschule festzustellen, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt.
Die genauen Bestimmungen können Sie der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juni 2009 entnehmen:
- BbS- VO, Anlage 8 zu § 33, § 3 Aufnahmevoraussetzungen
[Beachten Sie Absatz (4)]
Kosten der Ausbildung
Als öffentliche Einrichtung erhebt die Herman-Nohl-Schule kein Schulgeld.
Die Ausbildungsmaßnahme ist vom Arbeitsamt gemäß den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) anerkannt. Wegen der Klärung einer Umschulungsgenehmigung sollte man sich spätestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Ggf. besteht auch eine Unterhaltsförderungsmöglichkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Anmeldung
Bewerbungen sind bis zum 28./29. Februar des jeweiligen Kalenderjahres an die Herman-Schule zu richten. Später eingehende Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
- Anmeldebogen
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse
- beglaubigte Kopien Ihrer Berufsausbildungs- und Arbeitsnachweise
- 1 Lichtbild
Beratung und weiterführende Links
Bei Bedarf ist nach vorheriger Terminabsprache eine individuelle Beratung in der Schule möglich.
Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit:
Informationen des Nds. Kultusministeriums:
Kontakt
Martina Kühnhold
E-Mail: martina.kuehnhold@bbs-hns-hildesheim.de
Telefon: 0 51 21 / 76 80 – 32