PFLEGE GESUNDHEIT SOZIALES HAUSWIRTSCHAFT

Berufsfachschule Pflegeassistenz

Sie können wählen zwischen:

Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten sind fachlich qualifizierte Assistenzkräfte für die beruflichen Handlungsfelder der Pflege, Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen. Das eigenständige Handeln in den jeweiligen Pflege‐ und Assistenzaufgaben setzt eine Einweisung und Kontrolle durch die im jeweiligen Einsatzgebiet verantwortliche Fachkraft voraus. In diesem Rahmen übernehmen die Pflegeassistenten eigenverantwortlich ihnen zugewiesene Aufgaben in der Pflege und Betreuung sowie bei der Durchführung ärztlich veranlasster therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.

Der Beruf erfordert vor allem Interesse und Freude an der Arbeit mit Menschen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigung oder auf Grund einer schwierigen Lebenssituation der Pflege und Betreuung bedürfen. Unerlässliche Voraussetzungen für die Ausbildung und den späteren Beruf sind Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Weitere Perspektiven

Mit dem erfolgreichen Abschluss als „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Pflegeassistent“ stehen den Absolventen folgende weitere Ausbildungswege offen:

Da mit dem Abschluss der Berufsfachschule Pflegeassistenz unter bestimmten Voraussetzungen zugleich der Realschulabschluss erworben wird, ist auch der Besuch weiterführender Schulen möglich, etwa der Fachoberschule Gesundheit und Soziales.

Vollzeitbildungsgang

Unterricht und praktische Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegeassistentin bzw. zum Pflegeassistenten beinhaltet eine pflegerische Grundausbildung, die auf berufliche Tätigkeiten in der Altenpflege, Heilerziehungspflege, Familienpflege und Krankenpflege vorbereitet. Damit ersetzt die Berufsfachschule Pflegeassistenz die früheren einjährigen Ausbildungsgänge zur Altenpflegehilfe, Heilerziehungshilfe und Gesundheits- und Krankenpflegehilfe sowie die zweijährige Berufsfachschule Sozialpflege (Pflegevorschule).

Die schulische Ausbildung gliedert sich in zwei Lernbereiche:

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/ Kommunikation
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogener Lernbereich — Theorie

  • Arbeits- und Beziehungsprozesse
    Lernfelder:
    – Berufliches Selbstverständnis entwickeln
    – Beziehungen gestalten
  • Unterstützung des Menschen
    Lernfelder:
    – Menschen bei der Versorgung unterstützen
    – Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
  • Pflege von Menschen
    Lernfelder:
    – in stabilen Pflegesituationen pflegen und begleiten
    – veränderte Pflegesituationen wahrnehmen und adäquat reagieren
  • Optionale Lernangebote

Die praktische Ausbildung findet in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen der Altenpflege, der Krankenpflege, der Behindertenhilfe und der Familienpflege statt. Sie umfasst insgesamt 960 Zeitstunden (ca. 24 Wochen).

Wichtiger Hinweis:
Es ist unbedingt zu empfehlen, vor Beginn der Ausbildung an einem „Erste-Hilfe-Lehrgang“ teilzunehmen.

Anmeldung

Anmeldungen sind jeweils bis zum 28./29. Februar eines Jahres an die Herman-Nohl-Schule zu richten. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Eignung und Leistung ausgewählt. Die Note des Hauptschulabschlusses sollte mindestens 3,3 betragen.

Die in § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 der BBS-VO getroffenen Regelungen zur Aufnahme in die Klasse 2 der BFS Pflegeassistenz sollen konkretisiert und die Zugangsvoraussetzungen für einen Einstieg in die Klasse 2 der BFS – Pflegeassistenz – bei Vorliegen z. B. eines anderen schulischen / betrieblichen Berufsabschlusses (auch fachfremd) und Berufserfahrung abschließend definiert werden.

Demensprechend kann in Klasse 2 der BFS Pflegeassistenz aufgenommen werden, wer:

  • 1) eine zweijährige Berufsfachschule – Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege- – oder eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
  • 2) mindestens einen Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und a) ein Jahr in Vollzeit als Hilfskraft oder b) ein Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus oder c) auch ehrenamtlich mindestens drei Jahre im Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes tätig war,
  • 3) nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist oder
  • 4) nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens zwei Jahre lang in der Alltagsbegleitung tätig war.

Der schriftlichen Bewerbung sind zunächst folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anmeldeformular (auf Serviceseite als PDF-Datei herunterladen)
  • 1 Lichtbild
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis der Hauptschule (beglaubigter Kopie)

Kurzbildungsgang

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an staatlich geprüften Pflegeassistent*innen werden berufserfahrene Pflegehilfskräfte ohne formale Qualifikation im Rahmen eines Kurzbildungsgangs auf die Abschlussprüfung vorbereitet.

Die Herman-Nohl-Schule hat von der Landesschulbehörde die Genehmigung erhalten, das Innovationsvorhaben zum neuen Schuljahr 2026/27 umzusetzen. Geeignete Bewerber*innen für den Kurzbildungsgang können sich ab sofort bewerben. Der erste Kurzbildungsgang startet am 17.8.2026.

Unterricht in der Berufsbildenden Schule

Der Unterricht erfolgt an zwei Tagen in der Woche (8 Unterrichtsstunden) in den Fächern Deutsch, Pflege, Unterstützung des Menschen und Arbeits- und Beziehungsprozesse. Nach 320 Unterrichtsstunden erfolgt eine schriftliche Prüfung und eine Simulationsprüfung.

Zugangsvoraussetzung

Personen mit Hauptschulabschluss oder einem entsprechenden gleichwertigen Bildungsstand und einer mindestens dreijährigen Tätigkeit von mindestens 30h/ Woche – in Teilzeit entsprechend länger – im Bereich Pflege von Menschen.

Anmeldung

BewerberInnen müssen bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorlegen:

  • Anmeldeformular,
  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • Zeugnis über den allgemeinen Schulabschluss (einfache Kopie),
  • Nachweis über die dreijährige hauptberufliche Tätigkeit (z.B. Arbeitszeugnisse, aus denen auch die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hervorgeht).
      Weiterführender Link

      Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit:

      Kontakt

      Cordula Henke
      Telefon: 05121/7680-14
      Telefax: 05121/7680-66
      E-Mail: cordula.henke@bbs-hns-hildesheim.de