Bildungswege nach Zugangsvoraussetzungen
Bildungswege ohne Abschluss
Bildungswege, die den Hauptschulabschluss voraussetzen
- Berufsschule Gesundheit (duale Ausbildung als Medizinische/r bzw. Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r)
- Berufsfachschule Sozialpädagogik (zweijährig; führt zum Realschulabschluss)
- Berufsfachschule Pflegeassistentin/-assistent (zweijährig; führt zum Beruf und zum Realschulabschluss)
- nach Hauptschulklasse 10:
Berufsfachschule Pflege
Berufsfachschule Altenpflegerin/-pfleger
Bildungswege, die den Realschulabschluss voraussetzen
A. Zum Beruf
- Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz (einjährig; bietet berufliche Orientierung, führt unter bestimmten Voraussetzungen außerdem zum Erweiterten Realschulabschluss)
Bei erfolgreichem Abschluss:
• Berufsfachschule Sozialassistentin/-assistent mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz (zweijährig)
• Fachschule Heilerziehungspflegerin/-pfleger (dreijährig) - Berufsfachschule Ergotherapeutin/-therapeut (dreijährig; Achtung: erhöhte Aufnahmebedingungen)
- Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistentin / Assistent (zweijährig; führt zum Beruf)
Bei erfolgreichem Abschluss:
• Fachschule Sozialpädagogik (zweijährige Ausbildung als Erzieherin / Erzieher; führt außerdem zur Fachhochschulreife)
B. Zur Fachhochschulreife
- Fachoberschule Gesundheit und Soziales (Klassen 11 und 12, bei Nachweis einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung Einstieg gleich in Klasse 12; gewählt werden kann zwischen den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Gesundheit/Pflege)
Bildungsweg, der den Erweiterten Sekundarabschluss I voraussetzt
- Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales (Klassen 11 bis 13; führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur))
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